Haftpflicht-Versicherung
WAS ist das?
WER ist versichert?
Neben dem Versicherungsnehmer sind mitversichert:
- in der Privat-Haftpflichtversicherung der Ehegatte bzw. der Lebensgefährte. Meist sind auch Kinder bis zum 25. Lebensjahr eingeschlossen, wenn sie im gleichen Haushalt leben und kein eigenes Einkommen haben
- in der Tierhalter-Haftpflichtversicherung auch der Tiersitter
- in der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht der Hausverwalter und Hausbesorger
- in der Betriebshaftpflichtversicherung die Betriebsangehörigen bei der Arbeit
WAS ist versichert?
- die Prüfung der Frage, ob überhaupt und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht
- den Ersatz der berechtigten Ansprüche
- die Abwehr unberechtigter Ansprüche
Kommt es darüber hinaus zu einem Rechtsstreit, so trägt die Haftpflichtversicherung auch diese Kosten. Die Leistungen sind aber mit der vereinbarten Versicherungssumme beschränkt.
Die Haftpflichtversicherung gilt in der Regel in Österreich und kann auf Wunsch auf andere Länder ausgedehnt werden. Die Privathaftpflichtversicherung gilt hingegen in ganz Europa und den außereuropäischen Mittelmeer-Anrainerstaaten.
Regelungen
- Privatperson (Privat-Haftpflichtversicherung)
- Hundehalter (Tierhalter-Haftpflichtversicherung)
- Bauherr, Haus- und Grundbesitzer (Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung)
- Gewerbetreibender (Betriebs-Haftpflichtversicherung)
Um beurteilen zu können, welchen Haftpflichtrisiken Sie ausgesetzt sind, ist es wichtig, dass Ihre eigene Risikosituation richtig eingeschätzt wird. Dabei ist Ihre Mithilfe beim Ausfüllen des Versicherungsantrages unbedingt notwendig.
Wichtig sind zum Beispiel:
- Art und Anzahl der Tiere bei der Tierhalter-Haftpflichtversicherung
- Neubauwert bei der Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung
- Art des Betriebes, Lohnsumme, Umsatz, Anzahl der Beschäftigten für die Betriebshaftpflichtversicherung
NICHT versichert
Von der Haftpflichtversicherung sind insbesondere nicht gedeckt:
- Schäden, die man selbst erleidet, und Ansprüche zwischen Familienangehörigen und Personen, die Versicherungsschutz aus demselben Versicherungsvertrag haben
- Schäden, die vorsätzlich herbeiführt werden
- Ansprüche wegen Abhandenkommens von Sachen
- Strafen und Bußgelder
- Schäden, die durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeuges herbeigeführt werden (denn dafür gibt es die Kfz-Haftpflichtversicherung)
- Schäden, die vom Versicherten an fremden Sachen während der Bearbeitung, Benützung, Verwahrung oder Beförderung verursacht werden
- Schäden und Mängel an Sachen und Arbeiten, die der Versicherungsnehmer hergestellt oder geliefert hat
Im Schadenfall
Die Versicherung ist auch zu informieren, wenn
- ein Anspruch gerichtlich geltend gemacht wird
- Sie um einen Rechtsanwalt zur Verfahrenshilfe ansuchen
- eine einstweilige Verfügung zugestellt wird
- der Streit gerichtlich verkündet wird
- bei Arrest oder bei Einleitung eines Beweissicherungsverfahrens
Besonderheiten
Die meisten Haushaltversicherungen enthalten eine Privat-Haftpflichtversicherung, die eine gute Basisdeckung bildet. Meist sind auch Kinder bis zu ihrem 25. Lebensjahr eingeschlossen, wenn sie im gleichen Haushalt leben und kein eigenes Einkommen haben.
Gefälligkeiten unter Nachbarn
Ein besonderes, immer wieder nachgefragtes Thema ist die „Nachbarschaftshilfe“. Diese basiert normalerweise auf einer Gefälligkeit und ist un entgeltlich. Wenn Sie Ihren Nachbarn daher aus Gefälligkeit kleinere Dienste (z. B. während deren Urlaub) abnehmen und Ihnen dabei ein Missgeschick passiert, ist das normalerweise auch keine Grundlage für einen Haftungsfall und somit auch nicht Angelegenheit Ihrer Haftpflichtversicherung.
Wer ganz sichergehen will, kann während des Urlaubs professionelle HausSitter oder Tierpfleger engagieren, die im Rahmen einer Betriebs-Haftpflichtversicherung Deckung der Versicherung haben.