
KFZ-Insassen-Versicherung

WAS ist das?
WER ist versichert
WAS ist versichert
Deckungsumfang
Es gibt verschiedene Vertragsmöglichkeiten, bei denen man den genauen Deckungsumfang individuell auf die eigenen Bedürfnisse abstimmen lassen kann. Folgende Möglichkeiten stehen zur Verfügung.
Todesfall:
Im Todesfall wird die Versicherungssumme an eine von Ihnen bestimmte Person (=Bezugsberechtigten) ausbezahlt. Lassen Sie Ihren Bezugsberechtigten unbedingt namentlich in den Vertrag schreiben. Die Versicherungssumme fällt sonst in den Nachlass. Es werden auch Rückholkosten aus dem europäischen Ausland bis zu einem bestimmten Prozentsatz der Versicherungssumme übernommen.
Invalidität:
Sie können sich im Rahmen einer Kfz-Insassen-Unfallversicherung auch gegen Invalidität absichern. Die Höhe der Versicherungssumme hängt vom Grad der Invalidität ab und ist genau in Ihrer Polizze angegeben. Der Invaliditätsgrad wird nach Untersuchung durch einen Facharzt festgestellt. Es werden auch Rückholkosten aus dem europäischen Ausland bis zu einem bestimmten Prozentsatz der Versicherungssumme übernommen.
Taggeld:
Bei Abschluss dieser Versicherungsleistung bekommen Sie bei dauernder oder vorübergehender Invalidität für jeden Tag der völligen Arbeitsunfähigkeit einen vorab vereinbarten Betrag. Dieser wird maximal 365 Tage lang innerhalb von zwei Jahren ab Unfalltag ausbezahlt.
Unfallkosten:
Es werden die für die Behandlung der Unfallfolgen notwendigen Kosten des Heilverfahrens bis zur versicherten Höchstsumme – längstens für zwei Jahre vom Unfall an – erstattet, soweit diese Kosten nicht von der Sozialversicherung oder einem sonstigen Leistungsträger getragen werden.
NICHT versichert
Der Versicherungsschutz gilt für den berechtigten Lenker und die berechtigten Insassen. Keinen Anspruch auf Leistungen der Insassen-Unfallversicherung hat:
- Wer nicht berechtigter Insasse des Fahrzeuges war (z.B. der Dieb des Fahrzeuges)
- Wer gegen Willen des Halters befördert wurde
- Wer infolge von Herzinfarkt, Schlaganfall oder einer Bewusstseinsstörung (insbesondere durch Alkohol und Drogen) beim Gebrauch des Fahrzeuges einen Unfall erleidet
Die Leistungspflicht ist eingeschränkt, wenn bei den Unfallfolgen Krankgeit oder Gebrechen mitgewirkt haben, unter denen die versicherten Personen bereits vor Eintritt des Unfalles gelitten haben.
Besonderheiten
Die Insassen-Unfallversicherung kann nach dem „Pauschalsystem“ oder nach dem „Platzsystem“ abgeschlossen werden.
- Pauschalsystem: Eine Summe versichert sämtliche Plätze (Insassen) des Fahrzeuges.
- Platzsystem: Nur bestimmte Plätze sind versichert.