KFZ-Kasko-Versicherung
WAS ist das?
Die Kaskoversicherung ist eine Versicherung gegen Schäden am Fahrzeug des Versicherten. Im Gegensatz etwa zur Kfz-Haftpflichtversicherung ist die Kaskoversicherung freiwillig. Sie kommt für die Zerstörung, Beschädigung oder den Verlust des Fahrzeuges auf.
WER ist versichert?
Während die Kfz-Haftpflichtversicherung die Schäden Dritter ersetzt, nützt die freiwillige Kaskoversicherung dem Autobesitzer selbst, weil sie entstandene Schäden am eigenen Fahrzeug deckt.
WAS ist versichert?
Bei der Kaskoversicherung ist das Fahrzeug in der im Antrag genau bezeichneten Ausführung & Sonderausstattung versichert. Die Leistung aus der Kaskoversicherung richtet sich nach der von Ihnen gewählten Produktvariante. Man unterscheidet zwischen Teil- und Vollkaskoversicherung.
Teilkaskoversicherung
Auch „Elementarkaskoversicherung“ genannt, deckt Schäden auf Grund von
- Diebstahl
- Brand
- Wildunfällen
- Lawinen
- Sturm
- Überschwemmungen
- Hagel
- Schneedruck
ab. Bei besonderer Vereinbarung ist der Bruch der Front-, Seiten- und Heckscheiben – ohne Rücksicht auf die Schadensursache – gedeckt.
Vollkaskoversicherung
Die Vollkaskoversicherung oder auch „Kollisionskaskoversicherung“ deckt zusätzlich zu den Schäden der Teilkasko alle Schäden ab, die bei einem Unfall unabhängig vom Verschulden oder durch böse Absicht fremder Personen entstanden sind.
Kosten
Was ersetzt die Kaskoversicherung:
- Notwendige Reparaturkosten
- Notwendige Bergungs- und Abschleppkosten bis zur nächsten Werkstätte
- Rückholkosten bis zu einem bestimmten Prozentsatz des Wiederbeschaffungswertes im Falle eines Diebstahles oder Raubes des Fahrzeuges
- Voraussichtliche Kosten der Wiederherstellung bei Veräußerung des Fahrzeuges im beschädigten Zustand
- Im Totalschadenfall den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes des beschädigten Fahrzeuges (Autowrack)
Prämie
Sie richtet sich nach der Produktvariante und dem vereinbarten Selbstbehalt. Der Selbstbehalt – Prozentsatz oder fixer Betrag – ist jener Teil, den der Kunde selbst tragen muss.
NICHT versichert
- Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden, wie z.B. mechanische Defekte, Abnützungsschäden usw.
- Mietwagenkosten
- Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht werden
- Wertminderung
Besonderheiten
Die Kaskoversicherung übernimmt die Reparaturkosten Ihres beschädigten Fahrzeuges. Wenn die Reparaturkosten zuzüglich des Restwertes Ihres Fahrzeuges aber über dem Wiederbeschaffungswert liegen, liegt ein so genannter „Totalschaden“ vor – er bildet die Obergrenze für die Entschädigung der Versicherung.
Entschädigt wird:
- Der Wert, den Ihr Fahrzeug zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles noch hatte abzüglich dem Restwert („Wrackwert“), abzüglich allfälliger Selbstbehalte
Der Versicherungsschutz beginnt mit Annahme des Antrages durch die Versicherung – dies geschieht meist durch Zusendung der Polizze – mit dem vereinbarten Tag. Voraussetzung ist, dass die Erstprämie innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der Polizze bezahlt wird. Sollten Sie sofortigen Versicherungsschutz benötigen, ist Ihre Versicherung bereit, Ihnen eine „vorläufige Deckungszusage“ zu geben.
Die Kasko-Versicherung Laufzeit ist frei wählbar zwischen einem oder drei Jahre/n.