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KFZ-Haftpflicht-Versicherung

WAS ist das?
Der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung ist vom Gesetzgeber zwingend vorgeschrieben, um eine Kennzeichen-Tafel zu erhalten und damit sein Fahrzeug in Betrieb nehmen zu dürfen.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine verpflichtende Versicherung, weil sie Geschädigte sowie Schädiger absichert und verhindert, dass ein Verkehrsunfall zum finanziellen Ruin führt oder ein schuldloses Opfer wegen Zahlungsunfähigkeit des Schädigers keine Kompensation erhält. Gleichzeitig sichert sie dem Verkehrsopfer die Schadengutmachung.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung gilt in ganz Europa.

WER ist versichert
  • Versicherungsnehmer
  • Eigentümer und Halter
  • Berechtigte Lenker, Einweiser und Insasse
WAS gehört dazu?
  • KFZ-Haftpflichtversicherung
  • KFZ-Kaskoversicherung
  • KFZ-Insassen-Unfallversicherung
WAS ist versichert?
Ersetzt werden die berechtigten Ansprüche aus Schäden, die dritte Personen durch Ihr Kraftfahrzeug erleiden – und zwar bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Ihre Versicherung verteidigt Sie aber auch gegen unberechtigt gegen Sie erhobene Ansprüche.
Regelungen: Beginn & Ende
Der Versicherungsschutz beginnt in der Regel mit Ausstellung der Versicherungsbestätigung. Mit Erhalt der Polizze beginnt die Prämienzahlungspflicht. Wird die Erstprämie nicht bezahlt, ist die Versicherung leistungsfrei und kann auch vom Vertrag zurücktreten. Geraten Sie mit den Folgeprämien in Verzug, mahnt die Versicherung Sie zuerst schriftlich unter Setzung einer Zahlungsfrist von zwei Wochen. Wird die Prämie innerhalb dieser zwei Wochen nicht bezahlt, ist die Versicherung leistungsfrei.

Wurde der Vertrag auf mindestens ein Jahr abgeschlossen, so verlängert er sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht unter Einhaltung der Kündigungsfrist – das ist in der Kfz-Haftpflichtversicherung immer ein Monat – vor dem Ablauftermin schriftlich (am besten eingeschrieben) gekündigt wird.
Nach einem Schadenfall kann in der Kfz-Haftpflichtversicherung ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.

NICHT versichert
  • Schäden am versicherten Fahrzeug selbst (möglich ist das in der Kaskoversicherung)
  • Sonstige Sachschäden des Eigentümers oder Halters des versicherten Fahrzeuges
  • Schäden am beförderten Ladegut
Bonus-Malus-System
Das Bonus / Malus (Plus/Minus) System gibt es nur bei PKW, Taxi und Mietwagen.

  • VN beginnt bei Erstanmeldung mit Stufe 09
  •  bei Erstanmeldung eines Zweitfahrzeuges auch Stufe 09
  • bei Fahrzeugwechsel wird die Stufe übernommen
  • Hauptfälligkeit immer 01.01 – Regulierung der Bonus / Malus Stufe
  • Beobachtungszeitraum vom 1.10. – 30.09.

Anmeldung bis 31.03. eines Jahres:
z.B. Anmeldung am 27.02.2017

  • Regulierung der Stufe am 01.01.2017 (Bonus und Malus)

Anmeldung ab dem 01.04. eines Jahres:
z.B. Anmeldung am 02.05.2016

  • Regulierung der Stufe am 01.01.2018 (Bonus)
  • Regulierung der Stufe am 01.01.2017 (Malus)
Grüne Karte
Die Grüne Karte ist ein international genormter Nachweis für das Bestehen einer Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie ist unbedingt erforderlich für Autofahrer, die mit ihrem Auto außerhalb der EU/des EWR unterwegs sind.

Die Grüne Karte erhalten Sie bei Ihrer Versicherung. Eine Liste der Länder, in denen man eine Grüne Karte braucht, finden Sie auf der Website www.vvo.at unter „Service“.

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