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Unfall-Versicherung

WAS ist ein Unfall?
Ein Unfall liegt dann vor, wenn durch in

  • plötzlich
  • von außen
  • unfreiwillig

auf den Körper wirkendes Ereignis eine Gesundheitsentschädigung eintritt.
Als Unfall gelten:

  •  Knochenbrüche
  • Verrenkungen
  • Zerrungen & Zerreißungen von an Gliedermaßen & an der Wirbelsäule befindlichen Muskeln
  • Sehnen
  • Bändern und Kaspeln
  • Meniskusverletzungen
  • etc.
Leistung
WER ist versichert?
Einzelpersonen, Ehepaare, Familien, Kinder, Vereine oder Firmenangehörige
Versicherungssumme
Die Versicherungssumme richtet sich ganz nach Ihren persönlichen Bedürfnissen. Die Prämie ist unter anderem anhängig von der gewählten Versicherungssumme, vom Versicherungsumfang und auch vom Beruf des Versicherten.
Kosten
Welche Kosten übernimmt eine Unfallversicherung:

Krankenhaustagegeld:
Wird bei dauernder oder vorübergehender Invalidität für die Dauer der vollständigen Arbeitsunfähigkeit für maximal 365 Tage innerhalb von vier Jahren ab dem Unfalltag gezahlt.

Spitalsgeld:
Wird für jeden Kalendertag, an dem sich der Versicherte wegen eines Versicherungsfalles in medizinisch notwendiger stationärer Heilbehandlung befindet, aber für maximal 365 Tage innerhalb von vier Jahren ab dem Unfalltag gezahlt.

Heilkosten:
Ersetzt werden die tatsächlichen Heilkosten bis zur Höhe der Versicherungssummer. Dazu zählen auch die Kosten des Verletztentransportes, die erstmalige Anschaffung künstlicher Gliedermaßen sowie andere erforderliche erstmalige Anschaffungen.

Aber Achtung: Nicht ersetzt werden Kosten für Erholungsreisen und –aufenthalte, Reparatur oder Wiederbeschaffung von Zahnersatz, künstliche Gliedermaßen oder künstliche Behelfe.

Bergungskosten:
Bei der Bergung des Versicherten nach einem Unfall oder aus Berg- oder Seenot werden die Kosten des Suchens und des Transportes bis zur nächsten befahrbaren Straße oder bis zum nächstgelegenen Spital ersetzt.

Rückholkosten:
Wenn sich der Unfall außerhalb des Wohnortes des Versicherten ereignet hat, werden die Kosten des ärztlich empfohlenen Transportes zu dem – seinem Wohnort nächstgelegenen – Krankenhaus ersetzt. Bei einem tödlichen Unfall werden auch die Kosten der Überführung des Toten zu dessen letztem Wohnort in Österreich bezahlt.

NICHT versichert
  • Beim Begehen strafbarer Handlungen
  • Infolge von Alkohol, Suchtgift- oder Medikamentenmissbrauchs
  • Extremsportarten (z.B. Fallschirmspringen und/oder Paragliding)
  • Motor- oder wintersportlichen Wettbewerben

Für solche Gefahren (die unteren zwei Punkte) können Sie aber unter Umständen eine gesonderte Vereinbarung mit Ihrer Versicherung treffen.

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Walter Walser Versicherungsmakler GmbH
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