Lebens-Versicherung
WAS ist das?
WER ist versichert?
WAS ist versichert?
Er- und Ablebensversicherung
Die „klassische“ Er- und Ablebensversicherung bietet Ihnen die Kombination von Versicherungsschutz und Kapitalaufbau für die Zukunft. Die Auszahlung der Versicherungssumme erfolgt bei Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer oder bei Tod des Versicherten innerhalb der vereinbarten Laufzeit an die Hinterbliebenen. Das Kapital kann dabei monatlich als Pension oder einmalig ausbezahlt werden.
Risikoversicherung
Risikoversicherungen werden zur Besicherung von Krediten oder zur Absicherung Hinterbliebener abgeschlossen. Einziger Versicherungsfall ist das Ableben des Versicherten. Mit Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer erlischt die Versicherung vollständig.
Rentenversicherung
Mit der Rentenversicherung sorgen Sie für Ihre Pension vor. Bei Fälligkeit des Vertrages erhalten Sie eine monatliche Rente. Die Dauer der Rentenzahlung kann zudem individuell vereinbart werden.
Regelungen
Prämie
Steigende Preise und Einkommen sollte man nicht außer Acht lassen. Aus diesem Grund ist eine so genannte „Anpassungsklausel” empfehlenswert. Sie ermöglicht nämlich die regelmäßige Anpassung der Versicherung, und zwar ohne neuerliche Prüfung des Gesundheitszustandes des Versicherten.
Aber Achtung: Wenn trotz schriftlicher Mahnung die Folgeprämien nicht bezahlt werden und die gesetzliche Frist, die im Mahnschreiben angeführt ist, verstrichen ist, endet der vereinbarte Versicherungsschutz schon vorzeitig.
Besonderheiten
bedeutet nicht nur den Verlust des Versicherungsschutzes, sondern finanzielle Nachteile. Der Rückkaufswert – das ist der Wert, zu dem die Versicherung den Vertrag zurücknimmt – ist besonders in den Anfangsjahren eher gering. Die konkreten Werte entnehmen Sie der Rückkaufswerttabelle, die Sie bei Vertragsabschluss erhalten.
Fälligkeit der Lebensversicherung
Die Versicherungsleistung wird bei Ablauf der Versicherung oder bei vorzeitigem Ableben des Versicherten erbracht. Dazu sind einige Unterlagen notwendig:
- bei Ablauf des Versicherungsvertrages: die Polizze
- bei Ableben des Versicherten zusätzlich: die Sterbeurkunde
Gewinnbeteiligung
Die Prämien werden zur Bildung von Rückstellungen für die künftigen Versicherungsleistungen und zur Finanzierung der Ablebensfälle und Kosten verwendet. Eine vorsichtige Geschäftsgebarung, durch rentable Anlage der Rückstellung, macht es möglich, dass die Versicherungsgesellschaften Überschüsse erwirtschaften können. Diese Überschüsse werden zu einem großen Teil als Gewinnbeteiligung gutgeschrieben und zusätzlich zur Versicherungssumme ausbezahlt.
Haftungsbeschränkungen
Der Versicherungsschutz besteht grundsätzlich unabhängig davon, auf welcher Ursache der Versicherungsfall beruht. Die Versicherungsleistung wird allerdings nicht oder eingeschränkt erbracht, wenn der Versicherte bei Antragstellung die Fragen nach seiner Gesundheit, nach Berufs- und Freizeitgefahren unvollständig oder falsch beantwortet hat.