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Lebens-Versicherung

WAS ist das?
Die Lebensversicherung kann Ihnen als Altersvorsorge, zur finanziellen Absicherung für die Hinterbliebenen im Falle Ihres vorzeitigen Ablebens oder auch als Besicherung für Kredite dienen. Die „klassische” Lebensversicherung ist eine sehr sichere Vorsorgeform, bei der das eingesetzte Kapital  am Ende der Laufzeit niemals verloren sein kann – wie das bei riskanteren Anlageformen sehr wohl passieren kann. In der Lebensversicherung bewahrt ein sehr engmaschiges Prüfungs- und Beaufsichtigungsnetz Ihr Vermögen vor großen Verlusten. Finanzskandale mit hohen Verlusten für die Kunden der Lebensversicherer sind in der Branche undenkbar. Die folgenden Ausführungen werden sich hauptsächlich auf die klassische Er- und Ablebensversicherung und die Rentenversicherung beziehen.
WER ist versichert?
Der Versicherungsnehmer ist der eigentliche Vertragspartner der Versicherung. Der Versicherte ist jene Person, deren Leben versichert ist. Zumeist sind Versicherungsnehmer und Versicherter ein und dieselbe Person. Der Begünstigte oder Bezugsberechtigte ist die zum Empfang der Versicherungsleistung bestimmte Person. Sie sollte – für den Ablebensfall – namentlich festgelegt werden. Sollte der Begünstigte zum Zeitpunkt der Leistung noch minderjährig sein, so würde ein Vormundschaftsgericht die Überweisung der Versicherungsleistung auf ein Sperrkonto veranlassen.
WAS ist versichert?
Die Lebensversicherung ist ein Produkt, das in mehreren Formen für verschiedene Zwecke zur Verfügung steht.

Er- und Ablebensversicherung
Die „klassische“ Er- und Ablebensversicherung bietet Ihnen die Kombination von Versicherungsschutz und Kapitalaufbau für die Zukunft. Die Auszahlung der Versicherungssumme erfolgt bei Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer oder bei Tod des Versicherten innerhalb der vereinbarten Laufzeit an die Hinterbliebenen. Das Kapital kann dabei monatlich als Pension oder einmalig ausbezahlt werden.

Risikoversicherung
Risikoversicherungen werden zur Besicherung von Krediten oder zur Absicherung Hinterbliebener abgeschlossen. Einziger Versicherungsfall ist das Ableben des Versicherten. Mit Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer erlischt die Versicherung vollständig.

Rentenversicherung
Mit der Rentenversicherung sorgen Sie für Ihre Pension vor. Bei Fälligkeit des Vertrages erhalten Sie eine monatliche Rente. Die Dauer der Rentenzahlung kann zudem individuell vereinbart werden.

Regelungen
Der Schutz beginnt, wenn Sie die Versicherungspolizze erhalten und die erste Prämie oder einmalige Prämie bezahlt haben – aber frühestens mit dem in der Polizze angegebenen Versicherungsbeginn. Enden wird der Versicherungsvertrag und damit auch der Versicherungsschutz zum Ablauftermin (und zwar im Erlebensfall) oder bei früherem Ableben des Versicherten.
Prämie
Prämien für die Lebensversicherung sind entweder Jahresprämien oder einmalige Prämien. Die erste (oder einmalige) Prämie wird sofort nach Erhalt der Polizze fällig. Natürlich können auch halbjährliche, vierteljährliche oder monatliche Zahlungen vereinbart werden. Änderungen zur Zahlungsweise können immer zu Beginn jedes Versicherungsjahres beantragt werden. Weitere Prämien (so genannte Folgeprämien) sind innerhalb von zwei Wochen, immer ab Fälligkeitstermin zu bezahlen.

Steigende Preise und Einkommen sollte man nicht außer Acht lassen. Aus diesem Grund ist eine so genannte „Anpassungsklausel” empfehlenswert. Sie ermöglicht nämlich die regelmäßige Anpassung der Versicherung, und zwar ohne neuerliche Prüfung des Gesundheitszustandes des Versicherten.

Aber Achtung: Wenn trotz schriftlicher Mahnung die Folgeprämien nicht bezahlt werden und die gesetzliche Frist, die im Mahnschreiben angeführt ist, verstrichen ist, endet der vereinbarte Versicherungsschutz schon vorzeitig.

Besonderheiten
Eine unumgängliche Kündigung
bedeutet nicht nur den Verlust des Versicherungsschutzes, sondern finanzielle Nachteile. Der Rückkaufswert – das ist der Wert, zu dem die Versicherung den Vertrag zurücknimmt – ist besonders in den Anfangsjahren eher gering. Die konkreten Werte entnehmen Sie der Rückkaufswerttabelle, die Sie bei Vertragsabschluss erhalten.

Fälligkeit der Lebensversicherung
Die Versicherungsleistung wird bei Ablauf der Versicherung oder bei vorzeitigem Ableben des Versicherten erbracht. Dazu sind einige Unterlagen notwendig:

  • bei Ablauf des Versicherungsvertrages: die Polizze
  • bei Ableben des Versicherten zusätzlich: die Sterbeurkunde

Gewinnbeteiligung
Die Prämien werden zur Bildung von Rückstellungen für die künftigen Versicherungsleistungen und zur Finanzierung der Ablebensfälle und Kosten verwendet. Eine vorsichtige Geschäftsgebarung, durch rentable Anlage der Rückstellung, macht es möglich, dass die Versicherungsgesellschaften Überschüsse erwirtschaften können. Diese Überschüsse werden zu einem großen Teil als Gewinnbeteiligung gutgeschrieben und zusätzlich zur Versicherungssumme ausbezahlt.

Haftungsbeschränkungen
Der Versicherungsschutz besteht grundsätzlich unabhängig davon, auf welcher Ursache der Versicherungsfall beruht. Die Versicherungsleistung wird allerdings nicht oder eingeschränkt erbracht, wenn der Versicherte bei Antragstellung die Fragen nach seiner Gesundheit, nach Berufs- und Freizeitgefahren unvollständig oder falsch beantwortet hat.

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